Wir unterstützen Sie bei den Themen
Notfall-, Sterbefall- und Nachlassplanung
Braucht jeder eine Vollmacht?
Es gibt gesetzliche Vorgaben, dass jede volljährige Person einen Vertreter benötigt, der ihre Angelegenheiten regelt, wenn sie nicht mehr selbstbestimmt handeln kann bzw. kurz- oder langfristig nicht mehr geschäftsfähig ist.
Dieser Fall kann durch z. B. durch folgende Veränderungen eintreten: Krankheit, Unfall, beeinträchtigende Medikamente, Koma, Gedächtnisverlust, körperliche/psychische Ausfälle oder Tod.
Wer keinen Vertreter gewählt hat, so lange er geschäftsfähig ist, bekommt im Notfall einen Berufsbetreuer vom Gericht zugewiesen. Also einen Fremden, der den Betreuten und seine Wünsche nicht kennt.
„Hätte ich doch …“
Dies ist der Satz, der wohl nach jedem Notfall gesagt wird. Keiner weiß, wann und ob etwas passiert. Oder wie.
Wir kümmern uns darum, dass Sie vor dem Notfall planen – mit Vollmachten und Verfügungen. Wir regeln mit Ihnen die Handhabung Ihrer Angelegenheiten, wenn etwas passiert. Für Ihr Leben, Ihr Eigentum, Ihr Unternehmen und durch von Ihnen bestimmte Vertrauenspersonen.
Im Notfall funktionieren nur rechtssicher erstellte Vollmachten und Verfügungen.
Deshalb arbeiten wir mit einem Expertenteam von Notaren, Steuerberatern und Fachanwälten sowie von Spezialisten auf dem Gebiet der Pflege und Medizin zusammen.
Durch unseren regelmäßigen Updateservice bleiben Ihre Vollmachten und Verfügungen immer aktuell. Im Notfall sind Ihre Dokumente schnell verfügbar – sowohl digital durch die zentrale Einlagerung im ZVR, per Chipkarte als auch gut sortiert in Ihrem persönlichen Notfallordner zu Hause.

Ihre persönliche Beratung zur Notfallplanung, Nachlass und Abschied
Wir betrachten mit Ihnen Ihre aktuelle Lebenssituation.
Wir besprechen, was im Notfall auf Sie und Ihre Angehörigen zukommen könnte und was geregelt werden sollte. Wer soll zuständig sein und wer ausdrücklich nicht? Was muss im Notfall erledigt werden und in welcher Reihenfolge?
Wir erstellen mit Ihnen Ihren individuellen Notfall-Plan und bereiten die erforderlichen Unterlagen vor, sodass im Notfall künftig alles griffbereit und auch digital verfügbar ist.
Wenn Sie es wünschen, besprechen wir auch Ihre Abschiedsplanung und legen mit Ihnen gemeinsam fest, wie diese gestaltet werden soll.
Solche Entscheidungen sind oft nicht einfach. Dafür nehmen wir uns gemeinsam ausreichend Zeit und stehen Ihnen dabei mit unserer Erfahrung zur Seite.

Meine Online-Bestellung (ohne Beratung)
Sie bevorzugen eher die digitale Kommunikation? Auch dann sind Sie bei uns willkommen!
Nach Erhalt Ihres persönlichen Links erstellen Sie im online-Kundenportal Ihre individuellen Vollmachten und Verfügungen selbst.
Nach Abschluss dieses Prozesses erhalten Sie rechtsichere Unterlagen, sind auf Wunsch im ZVR registriert und wählen optional weitere Bausteine.
Bei Fragen können Sie jederzeit eine individuelle Beratung mit uns vereinbaren.

Mit einer Vollmacht kann eine Person (Vollmachtgeber) eine andere Person ihres Vertrauens (Bevollmächtigter) damit beauftragen, sie zu vertreten, in ihrem Namen zu handeln oder bestimmte Aufgaben zu übernehmen.
Eine Vollmacht kann prinzipiell schriftlich als mündlich erteilt werden. In einigen Fällen schreibt das Gesetz jedoch schriftliche und juristisch bzw. notariell beglaubigte Vollmachten vor.

Ein Notfall kann ein Ereignis sein, welches dazu führt, dass sich ein Mensch nicht mehr eigenständig um seine Angelegenheiten kümmern kann und er nicht mehr als geschäftsfähig gilt.
Dazu zählen Veränderungen wie Krankheit, Unfall, Koma, Gedächtnisverlust, beeinträchtigende Medikamente, körperliche oder psychische Ausfälle oder der Tod.

Für das Erlöschen einer Vollmacht gibt es verschiedene Gründe:
Der Vollmachtgeber kann eine Vollmacht widerrufen.
Eine Vollmacht kann durch den Tod des Bevollmächtigten enden, es sei denn, es ist anders vereinbart und sie gilt über den Tod hinaus..
Das Vertragsverhältnis, dass der Vollmacht zugrunde liegt, kann enden.
Man kann auch die Zeit befristen, in der eine Vollmacht gelten soll.

Für jeden Bereich muss genau bestimmt werden, welche Person wie handeln darf.
EINE Vollmacht ist daher in der Reghel NICHT ausreichend.
Es werden zum Beispiel unterschiedliche Vollmachten für Kinder, Gesundheit, Unternehmen, Bank, Immobilien, Erbe, Verträge oder Haustiere benötigt.
listemann hilft GmbH
Was im Jahr 2017 als gemeinsame Vision von Vater und Tochter begann, ist inzwischen gewachsen. Unter dem Namen listemann hilft GmbH arbeitet ein Team von engagierten Mitarbeitern für Sie.
Eine persönliche Erfahrung im Familienkreis hat uns motiviert, so viele Menschen wie möglich auf das Problem der Handlungsunfähigkeit bei nicht vorhandenen oder ungültigen Vorsorgedokumenten aufmerksam zu machen.
Wir beraten unsere Kunden umfassend im Bereich Notfallcoaching und arbeiten dabei mit einem kompetenten Partnernetzwerk, bestehend aus Anwälten, Notaren und weiteren Spezialisten zusammen. Somit kann nicht nur eine rechtliche Aktualität sondern auch ein regelmäßiger Update-Service gewährleistet werden.
Unser Partner-Netzwerk wächst ständig weiter, denn wir haben den Wunsch, auch komplexe und vielschichtige Aufgaben zu Ihrer Zufriedenheit zu erfüllen.
Seit einiger Zeit haben wir auch das Thema Abschiedsplanung zu unserer Herzensangelegenheit werden lassen. Jeder muss einmal gehen und jeder Mensch sollte einen Abschied bekommen, wie er ihn sich gewünscht hat. Oft wissen die Hinterbliebenen aber gar nicht, wie diese Wünsche aussehen und müssen trotz ihrer Trauer eine Menge schwieriger Entscheidungen treffen. Eine Abschiedsplanung bereits zu Lebzeiten entlastet nicht nur Ihre Lieben, sondern sorgt auch dafür, dass Ihr Abschied genau so stattfindet, wie Sie es sich wünschen. Denn ein besonderes Leben verdient einen unvergesslichen Abschied.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr listemannhilft-Team
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Für Ihre Anfragen, Terminwünsche und Anmeldungen zu Vorträgen bitten wir Sie, unser Kontaktformular zu nutzen, da wir oft in Gesprächsterminen sind.
Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen. Dürfen wir Sie zurückrufen, notieren Sie bitte auch eine Telefonnummer.